AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Kreativ- und Dienstleistungen.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraum, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  3. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
  4. Der Auftragnehmer wählt eigenständig eine Teilmenge aller Hochzeitsbilder aus. Es können nicht alle gemachten Fotos zur Verfügung gestellt werden.
  5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials.
  6. Originaldateien und Rohdateien, wie z. B. RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Es werden ausschließlich die fertig bearbeiteten Bilder zur Verfügung gestellt.

II. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen und privaten Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Hochzeitsgäste wird für private Zwecke zeitlich und örtlich uneingeschränkt eingeräumt. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  3. Sollten andere Dienstleister wie z. B. Veranstaltungsort, Visagistin usw. interessiert an einer öffentlichen Nutzung bestimmter Bilder sein und die Nutzung auch im Interesse des Brautpaares ist: Bitte einfach die Kontaktdaten des Auftragnehmers an die Interessenten weitergeben.

III. Honorare

  1. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% (mindestens aber 400€) der vereinbarten Vergütung fällig. Erst nach Geldeingang ist der Termin fix reserviert. Bitte stets Verwendungszweck (Hochzeitstag) angeben. Trifft die Terminreservierungsgebühr nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Fotoauftrages verpflichtet. Der Restbetrag ist per Rechnung nach Durchführung des Fotoauftrages (innerhalb 7 Werktage) und vor Ausgabe des Bildmaterials zu überweisen.
  2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotoalbum, etc.) beim Auftragnehmer.
  4. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar zu 150€ für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  5. Tritt der Auftraggeber im Nachhinein von dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so verbleibt die Terminreservierungsgebühr des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar bei dem Auftragnehmer. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bei Rücktritt ab 90 Tage vor Ausführung sind 30% (mindestens aber 400€) des Gesamtbetrages zu zahlen.
  6. Ich biete allen Interessierten ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch via Telefon, oder Videocall von maximal 20 min an. Die Vereinbarung hierzu erfolgt schriftlich via Email. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist die Absage bis zu zwei Stunden vor dem schriftlich festgehaltenen Termin möglich. Sollte der Termin zu spät, oder nicht abgesagt werden, so behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar von 40€ zu berechnen.
  7. Nach dem kostenlosen und unverbindlichem Kennenlerngespräch folgt, wenn gewünscht, das ausführliche Gespräch, entweder persönlich, oder via Videocall. Dieses ausführliche Gespräch ist Bestandteil eines jeden Paketes. Sollte es nach diesem Gespräch zu keiner Buchung kommen, so berechne ich für diese Leistung pauschal 70€. Die Terminierung des ausführlichen Gesprächs erfolgt schriftlich via Email. Sollte der Termin zu spät, oder nicht abgesagt werden, so ist eine Absage bis zu 24 Stunden vor dem schriftlich festgehaltenen Termin erforderlich.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden die reellen Kosten in Rechnung gestellt.
  2. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer (mindestens 3 Sterne) in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
  3. Dem Auftragnehmer steht es frei, anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, die nicht im Honorar enthalten sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  4. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltich in angemessenem Unfang zur Verfügung gestellt.

V. Haftung

  1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (sofern erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Anzahlungen/Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder in Alben oder sonstige Drucke.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind sofort nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  6. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

VI. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. Diese AGB gelten ab dem 01.08.2019. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.

Widerufsberlehrung

Dem Auftraggeber steht das Recht zu, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.